Seit dem 01.01.2013 muss für elektronische Datenübermittlungen an die Finanzverwaltung ein sicheres Verfahren verwendet werden, das den Datenübermittler authentifiziert und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes gewährleistet.
Somit können die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung einer Sondervorauszahlung und die Zusammenfassende Meldung zukünftig nur noch authentifiziert übermittelt werden. Grund ist die Änderung des § 6 Abs. 1 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung durch Art. 6 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 (BGBl. I 2011, S. 2131, Nr. 55).
Zu diesem Zweck tragen Sie unter dem Reiter "Sicherheit" den Pfad zu der Signaturdatei, die Ihnen vom ElStEr-Online-Portal für die Authentifizierung Ihrer Daten zur Verfügung gestellt wurde, ein.
Sie können hier auch das dazugehörige Passwort eintragen. Lassen Sie dieses Feld frei, wird das Passwort bei jeder Übertragung abgefragt. Diese Vorgehensweise ist insbesondere bei Netzwerkbetrieb der Warenwirtschaft oder frei zugänglichen PCs zu empfehlen.
Wichtig :
Sollten Sie noch keine Signaturdatei und kein Passwort von der Steuerbehörde erhalten haben, so klicken Sie auf "Informationen zur Authentifizierung". In einem kurzen Video wird Ihnen erklärt, wie Sie diese erhalten und mit CTO-Programmen verwenden können.