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Zusammenfassende Meldung

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Der Unternehmer hat bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats bzw. Kalendervierteljahres (Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder ab 1. Januar 2010 sonstige Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgeführt hat, an das Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung elektronisch zu übermitteln. In dieser Meldung werden die Bemessungsgrundlagen aller betroffenen Leistungen, zusammengefasst nach den Umsatzsteueridentifikationsnummern der Leistungsempfänger, angegeben. Zusätzlich sind gegebenenfalls Hinweise auf innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte aufzunehmen (§ 18a UStG).

Funktionalität

  • Übernahme der Steuerdaten "Innergemeinschaftlicher Erwerb" aus "CTO Warenwirtschaft"
  • Ausdruck der Steuermeldung für eigene Unterlagen
  • Plausibilitätsprüfung
  • Direktversand der Steuermeldung an die Finanzbehörden

Das CTO ZM-Modul ist gemäß §3StDÜV für die elektronische Steuererklärung ELSTER vom Finanzamt anerkannt.

Videoanleitung zur ElStEr-Authentifizierung

Hier finden Sie ein von uns produziertes Video, was Ihnen helfen soll, sich im ElStEr-Portal für die neue Authentifizierung anzupassen.

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