Haben Sie noch Fragen ?
0241 - 47991-0
0241 - 47991-0
Ab dem 01.01.2025 müssen Selbständige und Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, eine E-Rechnung empfangen, prüfen und ausstellen zu können.
In einigen Fällen gibt es Übergangsfristen bis längstens zum 01.01.2028.
Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten, wie Sie mit der CTO Warenwirtschaft E-Rechnungen empfangen, verwalten und zu versenden können.Wenn Sie bereits Kunde der CTO Software GmbH sind, reichen Kundennummer und eMail-Adresse.
Wenn Sie eine Informationspostkarte von uns erhalten haben, finden Sie Ihre Kundennummer im Adressfeld der Postkarte:
Wir sind in der aktuellen CTO News intensiv auf die E-Rechnung eingegangen.
Wie Sie Ihre CTO Warenwirtschaft aktualisieren können und welche Einstellungen Sie vornehmen sollten, erfahren Sie in der Updateanleitung.
2025 |
2026 |
2027 |
2028 | |
---|---|---|---|---|
Sonstige Rechnungen, in Papierform oder nach Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch im elektronischen Format, z.B. als PDF, JPG, etc.
| ✔️ | ✔️ | ❌ |
❌
|
Vorjahresumsatz < 800.000 Euro: Sonstige Rechnungen, in Papierform oder nach Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch im elektronischen Format, z.B. als PDF, JPG, etc.
|
✔️
|
✔️
| ✔️ |
❌
|
Rechnungen im EDI-Format; vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers
|
✔️
|
✔️
|
✔️
|
❌
|
E-Rechnung (konform zu EN 16931); ohne Zustimmung des Empfängers möglich
|
✔️
|
✔️ |
✔️
| ✔️ |