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Allgemeine Informationen

Die
E-Rechnung

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Ab dem 01.01.2025 müssen Selbständige und Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, eine E-Rechnung empfangen, prüfen und ausstellen zu können.

In einigen Fällen gibt es Übergangsfristen bis längstens zum 01.01.2028.

Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten, wie Sie mit der CTO Warenwirtschaft E-Rechnungen empfangen, verwalten und zu versenden können.

Wenn Sie bereits Kunde der CTO Software GmbH sind, reichen Kundennummer und eMail-Adresse.
Wenn Sie eine Informationspostkarte von uns erhalten haben, finden Sie Ihre Kundennummer im Adressfeld der Postkarte:

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Support-Anfrage E-Rechnung

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Dokumente zur E-Rechnung

Wir sind in der aktuellen CTO News intensiv auf die E-Rechnung eingegangen. 

Wie Sie Ihre CTO Warenwirtschaft aktualisieren können und welche Einstellungen Sie vornehmen sollten, erfahren Sie in der Updateanleitung. 

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Fristen


2025
2026
2027
2028
Sonstige Rechnungen, in Papierform oder nach Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch im elektronischen Format, z.B. als PDF, JPG, etc.

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Vorjahresumsatz < 800.000 Euro: Sonstige Rechnungen, in Papierform oder nach Einvernehmen zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger auch im elektronischen Format, z.B. als PDF, JPG, etc.
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Rechnungen im EDI-Format; vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers
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E-Rechnung (konform zu EN 16931); ohne Zustimmung des Empfängers möglich
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