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Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Es muss bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt worden sein.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Bei einem geplanten Einsatz einer cloudbasierten TSE müssen Unternehmen spätestens bis zum 30. September 2020 den fristgerechten Einsatz nachweislich beauftragt haben.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Nachweise sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Antrag :

  • Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Es muss bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt worden sein.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Bei einem geplanten Einsatz einer cloudbasierten TSE müssen Unternehmen spätestens bis zum 30. September 2020 den fristgerechten Einsatz nachweislich beauftragt haben.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Nachweise sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Antrag :

  • Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau der TSE verbindlich beauftragt.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Nachweise sind der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufzubewahren.

Antrag :

  • Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich, das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist lediglich gegenüber dem Finanzamt formlos oder mittels eines gesonderten Vordrucks zu erklären.
  • Hinweis des Finanzamts auf dem amtlichen Vordruck: Die zeitliche Bewilligung bis zum 31. März 2021 gilt automatisch. Eine gesonderte Rückmeldung des Finanzamts zu dieser Anzeige ist nicht vorgesehen und erfolgt nur dann, wenn die Bewilligung für den angezeigten Einzelfall nicht gelten soll bzw. widerrufen wird.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Bayern TNBremen hat keine Erleichterung zur KassenSicherungsverordnung beschlossen !

Es gelten die bisherigen Regeln und Fristen !

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

Berlin TN

Voraussetzungen (Hardware- und Cloudlösung) :

  • Der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung muss bis zum 30. August 2020 mit einem konkreten Termin beauftragt sein.
  • Firmen, die die technische Sicherheitseinrichtung anbieten oder den Einbau vornehmen, haben bestätigt, dass die Umrüstung nicht bis zum 30. September 2020 möglich ist, der Einbau muss spätestens bis zum 31. März 2021 erfolgen.
  • Gemäß Abgabenordnung (§ 146a) müssen alle Verpflichtungen erfüllt werden.
  • Für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2020 liegt kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Steuergefährdung vor, das mit einer Verurteilung, einem Strafbefehl, einer Auflage oder einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurde.

Antrag :

  • Ein gesonderter Antrag bei den Berliner Finanzämtern ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)

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