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Auch Webseiten und Onlineshops unterliegen der DSGVO. Achten Sie darauf, dass Systeme, die sie für den Betrieb Ihrer Webseite oder Ihres Shops verwenden, den Vorgaben der DSGVO entsprechen. So sollten die Webseiten grundsätzlich über das HTTPS-Protokoll laufen um durch die Transportverschlüsselung ein mögliches Abgreifen von persönlichen Daten zu unterbinden.
Gemäß Erwägungsgrund 171 (Aufhebung der RL 95/46/EG und Übergangsbestimmungen) gelten alte Einwilligungen zur Datenverarbeitung über den 25. Mai 2018 hinaus, wenn diese bereits den Bedingungen der DSGVO entsprechen. Solche Daten können dann weiterhin verarbeitet werden.