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Vereinbarung zur Nutzung der Software "TeamViewer"

TeamViewer ist eine Fernwartungssoftware der TeamViewer GmbH, Kuhnbergstr. 16, D-73073 Göppingen, die von der CTO Software GmbH käuflich erworben und nicht selbst programmiert wurde. Entsprechend hat die CTO Software GmbH keinen Einblick in den Quelltext des Programms und hat keine Möglichkeit, die Funktionsweise des Programms detailliert nachzuvollziehen.
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U.a. deshalb kann eine Fernwartung durch die CTO Software nur durchgeführt werden, wenn den Kunden folgende Vereinbarung anerkannt wird.

1. Leistung und Vergütung

Die CTO Software GmbH bzw. deren Mitarbeiter entscheiden, ob bzw. wann der Einsatz der Fernwartung sinnvoll ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Fernwartung - auch nicht im Rahmen eines Wartungsvertrages.

Die Fernwartung selbst ist - vorbehaltlich der Regelung in § 2 - kostenloser Bestandteil des Supports durch die CTO Software GmbH. Ob ein Kunde berechtigt ist, Support in Anspruch zu nehmen, entscheidet sich nach den allgemeinen Lizenz- und Geschäftsbedingungen der CTO Software GmbH. Sollte bei einer Fernwartung auffallen, daß kostenpflichtige Dienstleistungen durch CTO Software GmbH erbracht werden müßten, wird dies dem Kunden vor der Durchführung der Arbeiten mitgeteilt und die Arbeiten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden begonnen bzw. fortgesetzt.

Grundsätzlich wird die Fernwartung nur an Programmen der CTO Software GmbH - zu denen auch die Datenbanken, Dateien und Programmverzeichnisse gehören - vorgenommen. Für eine funktionsfähige Betriebssystem-Umgebung sowohl für den Betrieb der CTO-Software als auch der Software „TeamViewer“ für die Fernwartung hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.

Auf darüber hinausgehende Anpassungen (z.B. des Betriebssystems oder der Netzwerkadministration) hat der Kunde keinen Anspruch.

2. Leistungszeit

Die vorgenannten Leistungen werden von der CTO Software GmbH während ihrer normalen Supportzeiten erbracht. Diese entnehmen Sie bitte der Internetseite. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Fernwartung zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden soll, handelt es sich nicht mehr um eine kostenlose Leistung. Die voraussichtlichen Kosten werden dem Kunden bei Abschluß der Zeitvereinbarung mitgeteilt.

3. Sicherheit/Datenschutz

  1. Die CTO Software GmbH hat die Software „TeamViewer“ sorgfältig ausgewählt. Für eine Fehlfunktion des Programms oder eine anderweitig auftretende Sicherheitslücke im Programm „TeamViewer“ wird der Kunde die CTO Software GmbH nicht haftbar machen.
  2. Der Kunde kann am Bildschirm sämtliche Aktionen des Support-Mitarbeiters mitverfolgen. Unterläßt er dies und kann aus diesem Grunde eine von ihm nicht gewünschte Handlung des Mitarbeiters (z.B. durch Beendigung der Verbindung) nicht unterbinden, hat er keinerlei Anspruch gegen die CTO Software GmbH.
  3. Der Kunde informiert die CTO Software GmbH unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Fernwartung aufgetreten sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen.
  4. Die CTO Software GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Kunden geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu bringen.
  5. Der Kunde trägt selbst dafür die Verantwortung, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form vorliegt und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verloren gegangenen Daten gewährleistet ist. Mit Zustimmung zur Fernwartung bestätigt er daher, entweder eine tagesaktuelle Datensicherung auf einem externen Speichermedium vorliegen zu haben oder auf sämtliche Ansprüche gegen die CTO Software GmbH zu verzichten, die aufgrund eines Datenverlustes, der durch eine externe Datensicherung hätte verhindert werden können, geltend gemacht werden könnten.

4. Haftung

a. Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, leistet die CTO Software GmbH
  • bei Vorsatz in voller Höhe
  • bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, wenn durch die Verletzung der wesentlichen Pflicht der Vertragszweck gefährdet wird, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte
  • einen in der Höhe über Buchstabe bb) hinausgehenden Schadensersatz leistet die CTO Software GmbH, wenn die CTO Software GmbH gegen die aufgetretenen Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung.
  • Die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Folgeschäden, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung und entgangenem Gewinn, werden von der CTO Software GmbH nicht ersetzt.
  • Im Falle eines besonderen Schadensrisikos des Kunden, welches für die CTO Software GmbH nicht erkennbar ist, hat der Kunde die CTO Software GmbH hierüber zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, dieses besondere Risiko zu versichern und dies gegenüber der CTO Software GmbH zu belegen.

b. Die CTO Software GmbH haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Lizenzsoftware der CTO Software GmbH abgewichen wird.

c. Sollten sich aus dem Einsatz der Software „TeamViewer“ Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung der CTO Software GmbH ausgeschlossen.

5. Zustandekommen des Vertrages

Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Support-Mitarbeiters der CTO Software GmbH erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „TeamViewer“ an. Dies geschieht durch Mitteilung der Id-Nummer und des Passworts.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen / sonstiges

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Geschäftsbedingungen des für die Bereitstellung bzw. Wartung der Softwarelösungen vereinbarten Wartungsvertrages sowie die Lizenz- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTO Software GmbH Bestandteil dieses Vertrages sind. Sollte eine der Klauseln dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, ist sie durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende rechtlich wirksame Reglung zu ersetzen.