0241 - 47991-0
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Die CTO Software GmbH bzw. deren Mitarbeiter entscheiden, ob bzw. wann der Einsatz der Fernwartung sinnvoll ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Fernwartung - auch nicht im Rahmen eines Wartungsvertrages.
Die Fernwartung selbst ist - vorbehaltlich der Regelung in § 2 - kostenloser Bestandteil des Supports durch die CTO Software GmbH. Ob ein Kunde berechtigt ist, Support in Anspruch zu nehmen, entscheidet sich nach den allgemeinen Lizenz- und Geschäftsbedingungen der CTO Software GmbH. Sollte bei einer Fernwartung auffallen, daß kostenpflichtige Dienstleistungen durch CTO Software GmbH erbracht werden müßten, wird dies dem Kunden vor der Durchführung der Arbeiten mitgeteilt und die Arbeiten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden begonnen bzw. fortgesetzt.
Grundsätzlich wird die Fernwartung nur an Programmen der CTO Software GmbH - zu denen auch die Datenbanken, Dateien und Programmverzeichnisse gehören - vorgenommen. Für eine funktionsfähige Betriebssystem-Umgebung sowohl für den Betrieb der CTO-Software als auch der Software „TeamViewer“ für die Fernwartung hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
Auf darüber hinausgehende Anpassungen (z.B. des Betriebssystems oder der Netzwerkadministration) hat der Kunde keinen Anspruch.
Die vorgenannten Leistungen werden von der CTO Software GmbH während ihrer normalen Supportzeiten erbracht. Diese entnehmen Sie bitte der Internetseite. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die Fernwartung zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden soll, handelt es sich nicht mehr um eine kostenlose Leistung. Die voraussichtlichen Kosten werden dem Kunden bei Abschluß der Zeitvereinbarung mitgeteilt.
b. Die CTO Software GmbH haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen oder der bestimmungsgemäßen Nutzung der Lizenzsoftware der CTO Software GmbH abgewichen wird.
c. Sollten sich aus dem Einsatz der Software „TeamViewer“ Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung der CTO Software GmbH ausgeschlossen.
Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechner eines Support-Mitarbeiters der CTO Software GmbH erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „TeamViewer“ an. Dies geschieht durch Mitteilung der Id-Nummer und des Passworts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Geschäftsbedingungen des für die Bereitstellung bzw. Wartung der Softwarelösungen vereinbarten Wartungsvertrages sowie die Lizenz- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CTO Software GmbH Bestandteil dieses Vertrages sind. Sollte eine der Klauseln dieser Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, ist sie durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende rechtlich wirksame Reglung zu ersetzen.