Voraussetzungen (Hardware-TSE) :
- Der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt oder in Auftrag gegeben.
Voraussetzungen (Cloud-TSE) :
- Es ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche ist aber nachweislich noch nicht verfügbar.
Umfang des erforderlichen Nachweises :
- Die erforderlichen Nachweise sind der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten.
Antrag :
- Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)