Voraussetzungen (Hardware- und Cloudlösung) :
- Der Einbau der technischen Sicherheitseinrichtung muss bis zum 30. August 2020 mit einem konkreten Termin beauftragt sein.
- Firmen, die die technische Sicherheitseinrichtung anbieten oder den Einbau vornehmen, haben bestätigt, dass die Umrüstung nicht bis zum 30. September 2020 möglich ist, der Einbau muss spätestens bis zum 31. März 2021 erfolgen.
- Gemäß Abgabenordnung (§ 146a) müssen alle Verpflichtungen erfüllt werden.
- Für die Veranlagungszeiträume 2010 bis 2020 liegt kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Steuergefährdung vor, das mit einer Verurteilung, einem Strafbefehl, einer Auflage oder einem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurde.
Antrag :
- Ein gesonderter Antrag bei den Berliner Finanzämtern ist nicht erforderlich.
(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)