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Berlin TN

Voraussetzungen :

  • Es werden die übrigen bereits erfüllbaren Anforderungen des § 146a AO (insbesondere Belegausgabepflicht) beachtet.
  • Die Billigkeitsmaßnahme kann nicht gewährt werden, wenn für die Veranlagungszeiträume 2010-2020 ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. Steuergefährdung durchgeführt wurde, das rechtskräftig mit einer Verurteilung, einem Strafbefehl, einer Auflage oder einem Bußgeldbescheid abschloss.
  • Hardware-TSE :
    • Die Unternehmerin/der Unternehmer hat die erforderliche Anzahl an TSE bei einer Kassenfachhandlung, einer Kassenherstellung oder einer anderen Dienstleistung im Kassenbereich nachweislich bis spätestens 31.08.2020 mit dem fristgerechten Einbau von TSE beauftragt und
    • diese muss schriftlich versichern, dass der Einbau der TSE bis zum 30.09.2020 nicht durchgeführt werden konnte
    • es muss ein konkreter Einbautermin der TSE in das elektronische Aufzeichnungssystem benannt werden (spätestens bis zum 31.03.2021).
  • Cloud-TSE :
    • Bei einem geplanten Einsatz einer cloudbasierten TSE müssen Unternehmen spätestens bis zum 31.08.2020 den fristgerechten Einsatz nachweislich beauftragt haben. Die Implementierung ist schnellstmöglich, spätestens bis zum 31.03.2021 abzuschließen.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen ist durch eine entsprechende Dokumentation nachzuweisen, die der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten ist. Sie ist auf Verlangen, z. B. im Rahmen von Nachschauen und steuerlichen Außenprüfungen, vorzulegen.

Antrag :

  • Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen bis auf den dem Ausrüstungstermin folgenden Tag als stillschweigend gewährt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
  • Bereits vor Bekanntgabe dieses Erlasses gestellte Anträge gelten als bewilligt, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)