Voraussetzungen (Hardware-TSE) :
- Es muss durch geeignete Unterlagen belegbar sein, dass die erforderliche Anzahl an TSE bis zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich bestellt oder der Einbau der TSE beauftragt worden ist.
- Der Einsatz der (…) anderen TSE muss auch in diesen Fällen bis zum 31. März 2021 sichergestellt werden.
Voraussetzungen (Cloud-TSE) :
- Ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche aber noch nicht verfügbar, ist die Nichtverfügbarkeit durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
- Der Einsatz der cloudbasierten (…) TSE muss auch in diesen Fällen bis zum 31. März 2021 sichergestellt werden.
Umfang des erforderlichen Nachweises :
- Die genannten Nachweise sind im Rahmen der allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Antrag :
- Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt.
- Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)