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Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Bis spätestens 30. September 2020 muss ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt worden sein.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Bei geplantem Einsatz einer cloudbasierten TSE muss der fristgerechte Einsatz nachweislich bis zum 30. September 2020 beauftragt worden sein.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Nachweise sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Antrag :

  • Die Erleichterung nach § 148 AO gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt. Die Stellung eines Antrags ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)