Voraussetzungen (Hardware-TSE) :
- Das Unternehmen hat bis spätestens 30. September 2020 die Umrüstung bzw. den Einbau einer TSE bei einem Kassenhersteller oder Dienstleister beauftragt.
Voraussetzungen (Cloud-TSE) :
- Bei beabsichtigter Verwendung einer cloudbasierten TSE ist diese nicht verfügbar.
Umfang des erforderlichen Nachweises :
- Die erforderlichen Nachweise sind der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten.
Antrag :
- Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)