Voraussetzungen (Hardware-TSE) :
- Der Einbau einer TSE muss bis zum 31. August 2020 nachweislich in Auftrag gegeben werden.
Voraussetzungen (Cloud-TSE) :
- Ist der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche aber noch nicht verfügbar, ist die Nichtverfügbarkeit durch geeignete Dokumente nachzuweisen.
Umfang des erforderlichen Nachweises :
- Die Nachweise zur Beauftragung bzw. mangelnden Verfügbarkeit sind im Rahmen der allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Antrag :
- Ein Antrag des Unternehmers ist nicht erforderlich.
(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)