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Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Es muss bis spätestens 30. September 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt worden sein.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Bei einem geplanten Einsatz einer cloudbasierten TSE müssen Unternehmen spätestens bis zum 30. September 2020 den fristgerechten Einsatz nachweislich beauftragt haben.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Nachweise sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.

Antrag :

  • Die Billigkeitsmaßnahme gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen als gewährt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)