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Bayern TNVoraussetzungen (Hardware-TSE) :

  • Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau der TSE verbindlich beauftragt.

Voraussetzungen (Cloud-TSE) :

  • Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen.

Umfang des erforderlichen Nachweises :

  • Die Nachweise sind der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung beizufügen und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist aufzubewahren.

Antrag :

  • Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich, das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist lediglich gegenüber dem Finanzamt formlos oder mittels eines gesonderten Vordrucks zu erklären.
  • Hinweis des Finanzamts auf dem amtlichen Vordruck: Die zeitliche Bewilligung bis zum 31. März 2021 gilt automatisch. Eine gesonderte Rückmeldung des Finanzamts zu dieser Anzeige ist nicht vorgesehen und erfolgt nur dann, wenn die Bewilligung für den angezeigten Einzelfall nicht gelten soll bzw. widerrufen wird.

 

(Quelle : Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) - Stand 31.07.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr)